Wahlarzt

Fragen & Antworten

Wie verrechnet ein Wahlarzt?

Als Wahlarzt hat man keinen direkten Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (ÖGKK, SVA, BVA….). Die Verrechnung erfolgt daher direkt mit dem Patienten. Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie für die Leistungen eine Honorarnote, die Sie selbst bezahlen und anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Gerne reichen wir aber auch die Honorarnote bei Ihrer Krankenversicherung online für Sie ein.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Die Höhe der Kostenrückerstattung variiert je nach Versicherung und Leistung. Bei privaten Zusatzversicherungen ist von einer gesamten Übernahme der Kosten auszugehen. Bitte klären Sie das mit Ihrer Zusatzversicherung im Vorfeld entsprechend ab. Sollten sich Fragen bei der Einreichung Ihrer Honorarnote ergeben, stehen wir gerne zur Verfügung.
Kein Kostenersatz wird geleistet, falls Sie im gleichen Abrechnungszeitraum (meist Quartal) auch einen Kassenvertragsarzt desselben Fachgebietes aufgesucht haben.

Wie erfolgt die Bezahlung?

Die Bezahlung erfolgt direkt in der Ordination bar oder mittels Bankomatkarte nach Abschluss der Untersuchung.